Stellungnahme | 15. August 2025
BVEG-Stellungnahme zum Entwurf des Artikelgesetzes und der Mantelverordnung zur IED-Umsetzung in deutsches Recht
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) ist grundlegend neu gefasst worden und muss bis zum 1. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das BMUKN hat am 15. Juli 2025 einen überarbeiteten Referentenentwurf für ein Artikelgesetz und einen Referentenentwurf für eine Mantelverordnung zur IED-Umsetzung vorgelegt.
Die neuen Regelungen der IED führen schon bei einer 1:1-Umsetzung zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand und zusätzlicher Bürokratie. Die nationalen Umsetzungsvorschläge, die das BMUKN jetzt vorgelegt hat, entsprechen nicht der angekündigten 1:1-Umsetzung der IED, sondern gehen in vielen Bereichen zu Lasten der betroffenen Unternehmen darüber hinaus. Es entspricht auch nicht dem von der Bundesregierung erklärten Ziel, bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht eine bürokratische Übererfüllung auszuschließen.
- Der BVEG unterstützt in vollem Umfang die Stellungnahmen des BDI zum Artikelgesetz und der Mantelverordnung zur IED-Umsetzung in deutsches Recht. Dies gilt insbesondere auch für die Anregungen, das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, „nach EU-Recht zulässige Spielräume für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu nutzen“, auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der IED umzusetzen.
- Der BVEG verweist im Übrigen auf seine Stellungnahme vom 16.01.2025 zum Referentenentwurf des BMUV vom 28.11.2024, soweit die Punkte in dem neuen Entwurf nicht aufgegriffen worden sind.
- Darüberhinausgehend formuliert der BVEG die folgenden Vorschläge mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in der Mantelverordnung.
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Jan Lillie