Stellungnahme 28.07.2025

BVEG-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG)

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BVEG-Stellungnahme zur Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des BMWE: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (WasserstoffBG)

Positionen & Stellungnahmen Wasserstoff

Um die Klimaziele zu erreichen, sind in allen Wirtschaftszweigen entschlossene Klimaschutzmaßnahmen erforderlich. Zugleich müssen die Maßnahmen industrielle Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft ermöglichen. Klimaneutral produzierter Wasserstoff ist dabei – wie im Gesetzesentwurf richtig unterstrichen – von großer Bedeutung für ein resilientes, wirtschaftliches und klimaneutrales Energiesystem der Zukunft.

Der BVEG bedankt sich für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf des BMWE Stellung nehmen zu können.

Wir teilen die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs, den Markthochlauf von Wasserstoff deutlich zu beschleunigen und somit einen Beitrag zur Transformation Deutschlands zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft zu leisten. Hiermit wird ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Wir begrüßen insbesondere, dass

  • schnellere, vereinfachte und abgestimmte Genehmigungsverfahren mit klaren Vorgaben und Fristen etabliert werden,
  • die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren umfassend angegangen wird,
  • Vorhaben im Anwendungsbereich des Gesetzes ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt wird,
  • der Gesetzesentwurf auch wichtige flankierende Elemente u.a. im Raumordnungsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Bundesberggesetz und weiteren Gesetzestexten breit angeht,
  • die Aufsuchung und Förderung von natürlichem Wasserstoff und Helium als wichtige Rohstoffe für die deutsche Wirtschaft und Industrie erleichtert wird.

Allerdings sehen wir noch Verbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf insofern, als der Wasserstoffhochlauf nicht umfassend „technologieneutral“ gedacht wird. So werden bei den erfassten Anlagen solche zur Förderung und Erzeugung von natürlichem oder kohlenstoffarmem Wasserstoff nicht angemessen einbezogen und partizipieren z.B. auch nicht an den vorgesehenen Beschleunigungselementen. Dies aber ist elementar notwendig, wenn der Markthochlauf von Wasserstoff gelingen soll.

Auch der immer noch defensive, in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommende Grundansatz, dass die direkte Nutzung von Strom im Vergleich zu Wasserstoff „prioritär“ zum Einsatz kommen solle, sollte überdacht werden. Er wirkt politisch motiviert und hilft dem Hochlauf von Wasserstoff nicht; wenn eine solche Priorisierung nicht weiter qualifiziert wird – etwa durch Hinweis auf wirtschaftlich gleichwertige Einsetzbarkeit und jederzeitige technische Verfügbarkeit – wird letztlich das gesamte Konzept in Frage gestellt. Aspekte wie (heutige / erwartete) CO2-Vermeidungskosten, Impulse zur Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit oder auch mögliche Wettbewerbsvorteile der deutschen Industrie bei der (weltweiten) Vermarktung von Wasserstofftechnologien sollten vielmehr mitbedacht und rein qualitative prioritäre Vorfestlegungen aufgegeben werden.

Wir empfehlen darüber hinaus die Prüfung, ob einige Elemente aus dem Gesetzesentwurf auch auf das ebenfalls aktuell diskutierte Geothermiebeschleunigungsgesetz (Entwurf) übertragen werden können. Dies betrifft etwa die im Geothermiebeschleunigungsgesetz nicht enthaltenen Vorschläge zur Änderung des Raumordnungsgesetzes oder des Bundesfernstraßengesetzes. Sie würden den Hochlauf der Tiefengeothermie zusätzlich beschleunigen.

 

Die vollständige BVEG-Stellungnahme vom 28. Juli 2025 finden Sie hier: 

 

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