Nachrichten 15.12.2025

EU-Methanverordnung: Verbände sehen dringenden Anpassungsbedarf

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Heute tagt der EU-Energierat. Aus diesem Anlass setzt sich der BVEG gemeinsam mit zahlreichen europäischen Verbänden in einem gemeinsamen Statement dafür ein, im Rahmen eines sogenannten Omnibus-Verfahrens gezielte Anpassungen an der EU-Methanverordnung vorzunehmen.

Methan Positionen & Stellungnahmen

Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die kaum durchsetzbaren Regelungen für Erdgasimporte, wonach importiertes Erdgas Anforderungen entsprechen muss, die den EU-Regelungen gleichwertig sind. Dadurch drohen erhebliche Importhemmnisse, zumal die Verpflichtung mit erheblichen Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung verbunden ist – mit konkreten Risiken für die europäische Versorgungssicherheit, steigende Energiepreise und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit.

Die Diskussion über Erleichterungen für Erdgasimporte muss auch bei den Regelungen für die heimische europäische Erdgasproduktion reflektiert werden. Eine Entschärfung der Vorgaben wäre konsequent auch für die Erdgasproduzenten in der EU geboten – im Einklang mit den Forderungen der europäischen Ratspräsidentschaft vom 16. Juni nach Vereinfachungen, Belastungsreduzierungen und einem echten Level-Playing-Field für alle Marktakteure.

Dr. Ludwig Möhring, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) sagt dazu:

„Die heimische europäische Erdgasproduktion ist bei der Reduzierung von Methanemissionen weltweit führend. Zugleich zeigt sich, dass sich die EU-Methanregulierung offenbar nicht auf global agierende Erdgasexporteure ausdehnen lässt, die Erdgas/LNG in die EU liefern. Das gemeinsame Verbändepapier belegt dies eindrucksvoll. Angesichts eines Importanteils von rund 85 Prozent muss die EU-Methanregulierung insgesamt überprüft werden. Sollten Anpassungen zugunsten von Importen vorgenommen werden, sind zur Erhaltung eines Level-Playing-Fields auch Korrekturen für europäische Produzenten erforderlich. Andernfalls würden Erdgasimporte gegenüber der heimischen Produktion privilegiert – zulasten der europäischen Produzenten und nicht im Interesse einer resilienten Erdgasversorgung aus heimischen Ressourcen. Dies gilt umso mehr, als die geltenden EU-Regelungen erhebliche bürokratische Belastungen für europäische Produzenten verursachen, ohne dass ein belastbarer Mehrwert für den Klimaschutz belegt wäre.“

 

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