Stellungnahme zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Betriebsplangenehmigung und die Erdölproduktion auf Mittelplate - BVEG
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Nachrichten | 3. März 2026

#Positionen & Stellungnahmen

Stellungnahme zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Betriebsplangenehmigung und die Erdölproduktion auf Mittelplate

Als Bundesverband Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG) möchten wir mit dieser Stellungnahme auf einige grundlegende Punkte zur Bedeutung der Öl- und Gasförderung in Deutschland hinweisen. Zudem betonen wir die herausgehobene Relevanz der Ölförderung auf Mittelplate und die aus unserer Sicht entstehenden Folgen einer temporären Stilllegung der Bohr- und Förderinsel. Aus Verbandssicht ist es unverständlich, dass das elementare Interesse an der Ölförderung auf Mittelplate im anhängigen Eilverfahren offenbar gar nicht in die Interessenabwägung einbezogen wurde.

Bedeutung der deutschen Öl- und Gasförderung

Der Gesetzgeber erkennt die Bedeutung einer sicheren Erdölversorgung Deutschlands ausdrücklich an. Diese Anerkennung findet unter anderem in § 30 des Energiesicherheitsgesetzes sowie in den Regelungen des Erdölbevorratungsgesetzes (vor allem § 12 ErdölBevG) ihren Ausdruck. Das Bundesverfassungsgericht betrachtet die Sicherung der Energieversorgung zudem als wichtiges Element der Daseinsvorsorge und der Funktionsfähigkeit der Wirtschaft (vgl. u. a. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013, 1 BvR 3139/08).

Die Öl- und Gasförderung in Deutschland setzt die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele um. Für den Gasbereich wurde die Sicherung der konventionellen Produktion definiert. Mit Blick auf Rohstoffe insgesamt – und somit auch auf den Ölbereich – wird eine bessere Nutzung heimischer Ressourcen angestrebt (Rz. 302 ff. des Koalitionsvertrags).

Insbesondere mit Blick auf den Wegfall der Erdölimporte aus Russland und die aktuellen Entwicklungen am Golf ist die deutsche Erdölförderung gerade in der aktuellen geopolitischen Situation ein wichtiger Faktor zur Sicherung einer resilienten Versorgung, indem sie zur Diversifizierung der Rohstoffversorgung beiträgt und mit der heimischen Produktion eine besonders sichere Versorgung in Deutschland gewährleistet.

Bedeutung der Ölförderung auf Mittelplate

Die Bohr- und Förderinsel Mittelplate ist von besonderer Bedeutung für die Erdölförderung. Mehr als die Hälfte (ca. 55 Prozent) der gesamten deutschen Erdölproduktion stammt aus diesem Feld, das damit das mit Abstand förderstärkste in Deutschland ist. Die Fördermenge ist sieben Mal höher als die des zweitstärksten Felds, Emlichheim in Niedersachsen. Die jährliche Produktionsmenge liegt bei knapp einer Million Tonnen. Mit dieser Produktionsmenge leistet Mittelplate einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bundesrepublik Deutschland. Zudem ist diese heimische Erdölproduktion auch unter Umweltgesichtspunkten vorzuziehen, da der „Carbon-Footprint” außergewöhnlich niedrig ist: Das Erdöl des Mittelplate-Feldes wird mit einer GHG-Intensität von ca. 3,6 kg/Barrel Öläquivalent gefördert, während der weltweite Branchendurchschnitt bei ca. 20 kg/Barrel Öläquivalent liegt.

Konkret ist die Bohrinsel Mittelplate für die Versorgung der TOTAL-Spezialraffinerie in Brunsbüttel von entscheidender Bedeutung. Die Raffinerie bezieht einen wesentlichen Anteil ihrer Rohstoffe aus dem Feld Mittelplate und produziert daraus Bitumen, das vielseitig eingesetzt wird, beispielsweise im Straßenbau, im Hochbau und in der Industrie. Ebenso wichtig ist Mittelplate für die Raffinerie Heide, die unter anderem Treibstoff für den Flughafen Hamburg produziert. Das geförderte Öl ist der Ausgangspunkt wichtiger industrieller Wertschöpfungsketten, zu denen neben Kraftstoffen auch petrochemische Grundstoffe, Medizinprodukte, Düngemittel, Spezialöle und Kunststoffe gehören.  Insgesamt hängen gut 2.000 Arbeitsplätze von der Förderung auf Mittelplate ab.

Folgen einer temporären Stilllegung

Nach unserem Kenntnisstand ist eine kurzfristige Stilllegung der Produktion auf der Bohr- und Förderinsel Mittelplate technisch nicht möglich. Die Anlagenüberwachung und Instandhaltung kann aus Sicherheitsgründen nicht kurzfristig eingestellt werden. Darüber hinaus sind längere Vorbereitungen und Planungen erforderlich, da dies eine erhebliche technische Herausforderung darstellt. Ein vermutlich mehrere Wochen andauernder Stilllegungsprozess würde zudem zusätzliche Emissionen verursachen. Weder bei einem solchen Stilllegungsprozess noch bei einer etwaigen Wiederaufnahme des Betriebs, die ihrerseits mehrere Wochen in Anspruch nehmen könnte, wäre der Eintritt irreversibler Schäden auszuschließen.

Eine Stilllegung der Produktion hätte auch erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt des Landes Schleswig-Holstein, da die Förderabgabe dann wegfallen würde. Seit Beginn der Produktion im Jahr 1987 wurden allein aus dem Feld Mittelplate 1,8 Milliarden Euro an Förderabgaben an das Land geleistet. Im Jahr 2025 beliefen sie sich auf 45 Millionen Euro (2024: 72 Millionen Euro).

Eilverfahren

Uns ist bekannt, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen eine im Jahr 2024 erteilte Betriebsplanzulassung erhoben hat, da aus ihrer Sicht eine FFH-Verträglichkeitsprüfung hätte stattfinden müssen. Die aufschiebende Wirkung dieser Klage wurde jedoch durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie aufgehoben. Somit ist bis zur endgültigen Klärung der Rechtsfrage von der Wirksamkeit der Betriebsplanzulassung auszugehen. Am 26. Februar 2026 hat das Verwaltungsgericht Schleswig jedoch in erster Instanz entschieden, dass die Betriebsplanzulassung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens unwirksam ist. Damit wurde der Sofortvollzug aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage der DUH wiederhergestellt.

Auch wenn wir uns als Verband nicht zum Rechtsstreit als solchem und den darin aufgeworfenen Fragen des Hauptsacheverfahrens äußern können und wollen, wundern wir uns darüber, dass das Eilverfahren über die aufschiebende Wirkung der Klage aus dem Jahr 2024 mehr als ein Jahr lang faktisch nicht betrieben wurde und der Sofortvollzug am 26. Februar 2026 ohne weitere Interessenabwägung aufgehoben wurde. Eine solche Interessenabwägung wäre aufgrund der zuvor geschilderten Bedeutung der Erdölförderung auf Mittelplate jedoch dringend geboten gewesen. Die Dringlichkeit einer solchen Eilentscheidung ist nicht ersichtlich. Zudem wäre eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80c Abs. 3 VwGO üblicherweise auf Maßnahmen zu beschränken, bei denen dies erforderlich ist, um drohende, irreversible Nachteile zu verhindern.

Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) vertritt die Interessen der deutschen Erdgas- und Erdölproduzenten, der Betreiber von Untergrundspeichern, der branchenspezifischen Dienstleister sowie die Interessen an der wirtschaftlichen Nutzung von Geoenergie.

Der Verband ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung unter der Registernummer R001164 sowie im europäischen Transparenzregister unter der Registernummer 152508741853-07 eingetragen.

Kontakt:

Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG)

Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172-0


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