BVEG-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee - BVEG
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Stellungnahme | 22. September 2025

#Positionen & Stellungnahmen

BVEG-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee

BVEG-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee

Der BVEG bedankt sich für die Möglichkeit, zum Gesetzesentwurf zum Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee Stellung nehmen zu können.

Der BVEG begrüßt den Gesetzesentwurf sehr und teilt insbesondere die zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen, dass mit der Umsetzung des Abkommens durch das Vertragsgesetz

  • die Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden im Bereich der sicheren und umweltverträglichen Versorgung mit Erdgas ermöglicht wird,
  • die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Bergbehörden basierend auf den Grundsätzen guter Nachbarschaft und bilateraler Zusammenarbeit verstärkt wird,
  • die Erschließung des N05-A-Feldes und weiterer grenzüberschreitender Lagerstätten mit dem Ziel einer optimalen Erschließung der Kohlenwasserstoffvorkommen dieser Felder ermöglicht wird,
  • die Versorgungssicherheit gestärkt wird,
  • das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme zwischen den Vertragsparteien an vielen Stellen praktisch implementiert wird – bei gleichzeitiger Geltung der jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsvorschriften sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen.

Der BVEG teilt darüber hinaus die im Abkommen grundsätzlich zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass die grenzüberschreitende Förderung an die Nachfrage in Deutschland und den Niederlanden gekoppelt werden und nur so lange erfolgten soll, wie dies erforderlich ist.

Für die heimische europäische Förderung, die mit diesem Abkommen gestützt wird, möchten wir nochmals in Erinnerung rufen, dass neben dem Beitrag zur Versorgungssicherheit auch ein deutlicher Umweltvorteil im Vergleich zu alternativ erforderlichen LNG-Lieferungen entsteht. So weist etwa der Expertenrat für Klimafragen in seinem „Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025“ (15. Mai 2025) darauf hin, dass sich die durchschnittliche Intensität der Vorkettenemissionen der deutschen Gasimporte zum Zeitpunkt der Einspeisung ins deutsche Erdgasnetz im Zeitraum von 2021 bis 2024 um ca. 27 % auf 6,3 g CO2-Äq./Mj erhöht habe, was auf einen höheren Anteil von LNG-Importen zurückzuführen sei (S. 54 des Berichts). Die Emissionsintensität von LNG-Importen liege zwischen 7,9 und 15.6 g CO2-Äq./Mj, die Vergleichszahl für Pipelinegas zwischen 2,1 bis 6,4 g CO2-Äq./Mj,. Mit einer höheren europäischen Förderung, die durch das Abkommen ermöglicht wird, kann dem Trend zu einer höheren Emissionsintensität von Erdgas zumindest entgegengewirkt werden.

Zur vollständigen BVEG-Stellungnahme: 

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Kontakt:

Ludger Radermacher

Leiter Politik, Recht & Märkte
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172-23


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