Technische Regeln | 10. August 2006
WEG Leitfaden Gestaltung des Bohrplatzes
In diesem Leitfaden sind die grundsätzlichen Mindestanforderungen an Bohrplätze beschrieben, deren geplante Nutzungsdauer als Bohrplatz max. 6 Monate beträgt und die damit nicht der VAwS unterliegen. Insbesondere werden hier die Erfordernisse des Gewässerschutzes berücksichtigt.
Anforderungen des Naturschutzes sollen bereits bei der Planung durch die Minimierung von Flächenbedarf und versiegelten Flächen, die Verwendung von recyclingfähigem Material sowie die Minimierung von Abfällen beim Rückbau des Bohrplatzes, berücksichtigt werden.
Arbeitssicherheitlichen Erfordernissen ist durch die Schaffung von sicheren Lauf- und Verkehrsflächen zu entsprechen. Bei der Gestaltung des Bohrplatzes ist sicherzustellen, dass neben der Zu-/Abfahrt durch die Schaffung von Flucht- und Rettungswegen (siehe auch Brandschutzplan) jeder Punkt auf dem Bohrplatz zugänglich ist.
Weitergehende Anforderungen, die sich u.a. aus baustatischen Gründen (z.B. Bohranlagenfundamente sowie Fundamente für Hochtanks und Spülungspumpen) oder für die Auslegung der mit Maschinen und LKW’s befahrenen Flächen hinsichtlich ihrer Beanspruchung ergeben können, werden in diesem Leitfaden nicht berücksichtigt.
Bei der Durchführung von Bohrungen fallen auf dem Bohrplatz neben Bohrgut und Spü-lungsrückständen verschiedene Arten von Flüssigkeiten an. Aus Gründen des Umweltschutzes und insbesondere des Gewässerschutzes werden Bohrplätze so angelegt, dass keine wassergefährdenden Flüssigkeiten in den Boden gelangen können. Des Weiteren werden Flüssigkeiten so weit wie möglich voneinander getrennt und entsorgt.
Kontakt:
Jan Lillie