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Technische Regeln | 21. Februar 2018
BVEG Leitfaden Öffnen von Systemen in der Erdgas- und Erdölindustrie
Dieser BVEG Leitfaden beschreibt notwendige Sicherheitsmaßnahmen zum Öffnen von Systemen für die Befahrung von Behältern (einschließlich mobiler Behälter) und für die Reinigung von ober- und untertägigen Tanks (z.B. Tanks, Behälter, Kolonnen oder damit unmittelbar verbundenen Leitungssystemen) mit Prozessflüssigkeit, in denen explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann oder vorhanden ist.
Das Öffnen von Gasleitungen, die nicht mit einem Tank verbunden sind, ist im DVGW-Regelwerk G 466 geregelt.
Für die Reihenfolge der Sicherheitsmaßnahmen gilt grundsätzlich das TOP- Prinzip (Technisch ˃ Organisatorisch ˃ Persönlich), wobei der Schwerpunkt dieses Leitadens auf den organisatorischen Maßnahmen liegt.
Die Prozeduren des Abfahrens und Anfahrens der Anlagen und das Trennen der Tanks und Behälter von der Prozessanlage erfolgt in den Mitgliedsunternehmen nach deren Arbeitsvorgaben. Grundlage für die zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen sind erforderliche unternehmensspezifische Gefährdungsbeurteilungen für deren Erstellung dieser Leitfaden die Grundlage bildet.
Abweichungen von diesem BVEG Leitfaden sind gemäß den Vorgaben in den Mitgliedsunternehmen in der grundsätzlich durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.
Kontakt:
Jan Lillie
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