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Technische Regeln | 1. November 2017

#Technische Regeln

BVEG Empfehlung Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen

Die vorliegende Empfehlung dient den verantwortlichen Personen in Erdöl- und Erdgasbetrieben als Grundlage, die explosionsgefährdeten Bereiche gemäß dem Stand der Technik festzulegen.

Nach den bergrechtlichen Regelungen ist der Unternehmer verpflichtet, explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Bereiche) dort festzulegen, wo die Entstehung explosionsfähiger Atmosphäre nicht zu vermeiden ist.

 

Kontakt:

Jan Lillie

Leiter Exploration & Produktion
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172-24


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