Technische Regeln 01.11.2017
BVEG Empfehlung Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen
PDFDie vorliegende Empfehlung dient den verantwortlichen Personen in Erdöl- und Erdgasbetrieben als Grundlage, die explosionsgefährdeten Bereiche gemäß dem Stand der Technik festzulegen.
Nach den bergrechtlichen Regelungen ist der Unternehmer verpflichtet, explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Bereiche) dort festzulegen, wo die Entstehung explosionsfähiger Atmosphäre nicht zu vermeiden ist.