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Untersuchung historischer Schlammgruben: Land Niedersachsen und BVEG verlängern Förderprogramm

Hannover, 8. März 2022. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) haben Ende 2015 ein Förderprogramm zur Untersuchung historischer Öl- und Bohrschlammgruben gestartet um festzustellen, ob davon Belastungen für die Umwelt ausgehen. Die Erdgas- und Erdölproduzenten beteiligen sich im Rahmen dieser Vereinbarung mit bis zu fünf Millionen Euro an den Kosten der Untersuchungsmaßnahmen.

Bisher wurde von den betroffenen Kommunen nur ein Teil der bereitgehaltenen Mittel für Untersuchungsmaßnahmen abgerufen: etwa 2,7 Millionen Euro sind durch konkrete Untersuchungsmaßnahmen gebunden. Das Förderprogramm sah bislang eine Frist zur Durchführung der Untersuchungen bis Ende 2023 vor, innerhalb derer die gestellten Anträge abzuarbeiten waren. Das Land Niedersachsen und der BVEG verlängern diese Frist zur Durchführung der beantragten Arbeiten nun um vier Jahre, um sicherzustellen, dass die zahlreichen fristgemäß bis 2021 beantragten und noch durchzuführenden Untersuchungen an Standorten der ehemaligen Öl- und Bohrschlammgruben abgeschlossen werden können.

„Die Landesregierung begrüßt es, dass sich die Industrie über den bisher vereinbarten Zeitraum hinaus an Untersuchungen von historischen Bohrschlammgruben finanziell beteiligt und so auch zu zusätzlicher Transparenz beiträgt“, so der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies.

Zur Vereinbarung gehört eine Liste mit 473 Standorten. 306 davon sind bisher in das vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim koordinierte Förderprogramm aufgenommen worden. An 158 Standorten ist die unabhängige Begutachtung bereits abgeschlossen, sieben Fälle werden weiter überwacht, in einem Fall wird eine Sanierungsuntersuchung durchgeführt.

„Die Förderindustrie unterstützt das Anliegen der Landesregierung, den Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, finanzielle Mittel für die Untersuchungen aus dem vereinbarten Topf abzurufen. Zwar haben die bisherigen Untersuchungen deutlich gezeigt, dass fast alle Standorte unauffällig sind. Mit der Verlängerung der vereinbarten finanziellen Zusagen ermöglichen wir es einzelnen Kommunen, die Untersuchungen der bereits beantragten Standorte nunmehr bis Mitte 2027 abzuschließen“, sagt Dr. Ludwig Möhring, Hauptgeschäftsführer des BVEG.

Kontakt:

Miriam Ahrens

Leiterin Kommunikation & Pressesprecherin
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172 - 33 M +49 173 653 5805


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