Nachrichten | 7. August 2025
Anpassung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes (KSpG): Wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele
Notwendigkeit einer kosteneffizienten Carbon Management Strategie wird weitere Maßnahmen erfordern
Der Beschluss der Bundesregierung vom 06.08.2025, durch die Anpassung des KSpG einen Rahmen für die Carbon Capture and Storage (CCS) in Deutschland zu setzen, stellt einen wichtigen und politisch mutigen Schritt auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele für große emittierende Industrieunternehmen dar.
Damit wird einer bislang nicht zugelassenen Technologie ermöglicht, zur Dekarbonisierung dieser Unternehmen unter Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit beizutragen – nicht anstelle, sondern neben dem Einsatz erneuerbarer Energien.
Das KSpG, künftig: KSpTG, soll in Umsetzung der zeitnah von der Regierung zu erwartenden Carbon Management Strategie dazu beitragen, bundesweit kosteneffiziente CCS-Lösungen zu ermöglichen, und zwar für alle Industriezweige, für die es absehbar keine technisch oder wirtschaftlich umsetzbare Alternative zur Dekarbonisierung gibt.
Dazu wird auch gehören, die Kosten für die Infrastruktur – insbesondere Pipelines und CO2-Einspeicherung – zu optimieren, damit dieser Dekarbonisierungspfad für die CO2-Emittenten verkraftbar bleibt. Das gilt erst recht angesichts der kritischen Haushaltslage im Bund.
Daher wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren unter anderem die Frage zu klären sein, wie die Möglichkeit einer Onshore-Einspeicherung in Deutschland gesetzgeberisch konkret umzusetzen ist. Die Klärung ist auch deshalb wichtig, weil die Infrastrukturplanungen bezogen auf CO2-Pipelines zeitnah zu erfolgen haben – was mit der bisher konzipierten Optionslösung für die Onshore-CO2-Einlagerung schwierig wird.
Mitglieder des BVEG tragen mit ihrem Know-how schon seit längerem international dazu bei, CO2 sicher und umweltverträglich einzulagern. Sie stehen bereit, dieses Know-how auch in Deutschland einzusetzen, wenn es gewünscht ist.
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Johanna Brandtner