EU verpflichtet Öl- und Gasproduzenten zu CO₂-Speicherkapazitäten - BVEG
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Nachrichten | 26. Mai 2025

#CCUS

EU verpflichtet Öl- und Gasproduzenten zu CO₂-Speicherkapazitäten

BVEG fordert rechtssicheren Rahmen in Deutschland

Die EU-Kommission hat mit zwei Beschlüssen vom 21. und 22. Mai 2025 die durch den Net-Zero Industry Act (NZIA) festgelegte Verpflichtung der europäischen Erdgas- und Erdölproduzenten zur Bereitstellung von CO₂-Speicherkapazitäten in der EU konkretisiert. Auch Unternehmen, die in Deutschland Erdgas und Erdöl produziert haben, wären auf Basis dieser Festlegungen verpflichtet, bis 2030 geologische Speicher zu schaffen, in denen CO₂ dauerhaft eingelagert werden soll.

Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) unterstützt die im Februar 2024 veröffentlichte Industrial Carbon Management Strategy der Europäischen Kommission, die CCS (Carbon Capture and Storage) als strategisch notwendiges Instrument zur Erreichung der europäischen Klimaziele erkennt.

„Die dauerhafte Speicherung von CO₂ ist ein wichtiges Element in der Dekarbonisierung der europäischen und der deutschen Industrie. Bisher ist die CO₂-Einspeicherung in Deutschland allerdings nicht erlaubt. Dass nun auch deutsche Öl- und Gasproduzenten CO₂-Speicherkapazitäten bereitstellen sollen, ist unter diesem Aspekt bemerkenswert und sollte Anlass sein, die gesetzlichen Grundlagen schnell zu schaffen“, sagt Dr. Ludwig Möhring, Hauptgeschäftsführer des BVEG.

Er betont, dass CCS im Sinne der Kosteneffizienz auch in Deutschland verlässlich und rechtssicher erlaubt werden muss.

Noch sind die aktuellen Beschlüsse der EU nicht rechtskräftig. EU-Parlament und -Rat haben zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben. Die verpflichteten Unternehmen prüfen die Inhalte derzeit sorgfältig und werden sich gegebenenfalls in den anstehenden Bewertungsprozess einbringen. Die neue Bundesregierung hat sich die zeitnahe Überarbeitung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes (KSpG) vorgenommen.

 

Kontakt:

Miriam Ahrens

Leiterin Kommunikation & Pressesprecherin
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172 - 33 M +49 173 653 5805


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