Stellungnahme | 5. September 2025
BVEG-Stellungnahme zur geplanten Ratifizierung der Änderung von Artikel 6 des London Protokolls und zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG)
Der BVEG begrüßt ausdrücklich die geplanten Schritte der Bundesregierung zur Ratifizierung der Änderung von Artikel 6 des London Protokolls sowie zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes.
Die beiden Gesetzesinitiativen sind ein richtiger und wichtiger Schritt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den CO₂-Transport und die CO₂-Speicherung zu verbessern. Besonders positiv ist hervorzuheben, dass die Ratifizierung des London Protokolls nun zügig umgesetzt wird und damit die Möglichkeit geschaffen wird, auch ausländische Speicherkapazitäten zu nutzen.
Parallel sollte die Option einer Onshore-Speicherung im Inland wie im Ausland (z.B. Dänemark) stärker in den Fokus genommen werden. Insbesondere sollte die Onshore Speicherung in Deutschland grundsätzlich ermöglicht werden – die im Entwurf des Änderungsgesetzes zum KSpG vorgesehene „Opt-In“ Regelung reicht hier nicht aus (vgl. dazu die BVEG-Stellungnahme vom 4.7.2025 zum Referentenentwurf des BMWE, S. 2). Dies gilt deshalb, weil die Onshore-Einspeicherung erheblich kostengünstiger ist, geringere Transportkosten kreiert und eine kleiner dimensionierte CCS-Transport-Infrastruktur notwendig macht, und – nicht zu unterschätzen – Deutschlands Wettbewerbssituation bei der CCS-Einlagerung verbessert, was sich auf die Preise auswirken würde.
Zur vollständigen BVEG-Stellungnahme:
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Ludger Radermacher