Nachrichten 26.06.2024

Lobbytransparenz: BVEG amtlich registrierter Interessenvertreter

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Das Lobbyregistergesetz verpflichtet alle, die Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung vertreten, ihre Aktivitäten bürokratisch zu erfassen.

Wir haben also nachgerechnet: insgesamt fließen 11,2 Prozent (Stand: 26. Juni 2024) unserer Aufwendungen in die Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes auf Bundesebene. Große Teile unserer Arbeit fielen 2023 nicht unter das Lobbyregistergesetz. Dazu zählen unsere politischen Kontakte in den Bundesländern, auf europäischer Ebene, große Teile der Öffentlichkeitsarbeit, unsere Arbeit als technische Regelsetzungsinstitution und Tarifpartner sowie die Mitglieder- und Gremienbetreuung.

Lobbytransparenz ist Teil unseres Selbstverständnisses und wird durch unseren Eintrag in die öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern dokumentiert.