Nachrichten | 17. Februar 2022
Lobbytransparenz: BVEG bald amtlich registrierter Interessenvertreter
Wir geben 100 Prozent für unsere Mitglieder und wollten dies an den Deutschen Bundestag melden. Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz verlangt allerdings eine bürokratische Berechnung, die ausschließlich die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung beinhaltet.
Wir haben also nachgerechnet: insgesamt fließen 10,4 Prozent (Stand: 28. Juni 2022) unserer Aufwendungen in die Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes auf Bundesebene. Große Teile unserer Arbeit fielen 2021 nicht unter das Lobbyregistergesetz. Dazu zählen unsere politischen Kontakte in den Bundesländern, auf europäischer Ebene, große Teile der Öffentlichkeitsarbeit, unsere Arbeit als technische Regelsetzungsinstitution und Tarifpartner sowie die Mitglieder- und Gremienbetreuung.
Schon vorher war Lobbytransparenz Teil unseres Selbstverständnisses und mit unserem Eintrag in die öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern dokumentiert.
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Ulrike Drachsel