Nachrichten | 22. Juni 2023
Lobbytransparenz: BVEG amtlich registrierter Interessenvertreter
Wir geben 100 Prozent für unsere Mitglieder und wollten dies an den Deutschen Bundestag melden. Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz verlangt allerdings eine bürokratische Berechnung, die ausschließlich die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung beinhaltet.
Wir haben also nachgerechnet: insgesamt fließen 9,9 Prozent (Stand: 22. Juni 2023) unserer Aufwendungen in die Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes auf Bundesebene. Große Teile unserer Arbeit fielen 2022 nicht unter das Lobbyregistergesetz. Dazu zählen unsere politischen Kontakte in den Bundesländern, auf europäischer Ebene, große Teile der Öffentlichkeitsarbeit, unsere Arbeit als technische Regelsetzungsinstitution und Tarifpartner sowie die Mitglieder- und Gremienbetreuung.
Schon vorher war Lobbytransparenz Teil unseres Selbstverständnisses und mit unserem Eintrag in die öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern dokumentiert.
Kontakt:
Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG)