BVEG Stellungnahme zu Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen sowie von SPD und CDU - BVEG
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Stellungnahme | 14. Februar 2022

BVEG Stellungnahme zu Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen sowie von SPD und CDU

Für den Schutz von Klima, Umwelt und Gesundheit: Erdöl und Erdgas in der Erde lassen, Förderende einleiten, unnötige Kosten verhindern!“ (Drucksache 18/7723)

sowie zum Änderungsvorschlag der Landtagsfraktionen von SPD und CDU:

„Energiewende konsequent vorantreiben – Umwelt-, Trinkwasser- und Gesundheitsschutz bei bestehenden Erdöl-/Erdgasförderstätten stärken“

A.     Zur Rolle von Erdgas und Erdöl in der Transformation der Energielandschaft

1. Trotz eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien: eine sichere Energieversorgung insbesondere im Strom- und Wärmesektor erfordert auf absehbare Zeit den Einsatz von Erdgas. Erdöl wird ebenfalls nicht nur im Mobilitätssektor, sondern auch als Rohstoff allenfalls langfristig vollständig ersetzbar sein.

2. Erfolgreiche Klimaschutzpolitik integriert daher den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien und die sich wandelnde Rolle konventioneller Energieträger auch unter dem Blickwinkel der Energieversorgungssicherheit.

3. Die Förderung von Erdgas und Erdöl in Deutschland trägt zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit bei. Rund 75% des Erdgasbedarfs von Haushalten, Industrie und Gewerbe in Niedersachsen wird rechnerisch durch die niedersächsische Erdgasproduktion abgedeckt. Die verbrauchsnahe Produktion hat eine bessere CO2-Bilanz als Importe aus anderen Kontinenten: Klimaschutz spricht für heimische Produktion.

4. Die Höhe des Erdgasbedarfs in Deutschland hängt nicht vom Umfang der Erdgasproduktion, sondern vom konkreten Ausmaß der Nutzung von Erdgas im Wärme- und Strommarkt ab. Ein Ausstieg aus der heimischen Förderung würde daher nicht den Gasbedarf in Deutschland verringern, sondern lediglich zu höheren Importen führen, um so den bestehenden Bedarf zu decken.

5. Die Förderung in Deutschland soll konsequent an den Anforderungen der Umweltverträglichkeit ausgerichtet und so im Rahmen internationaler Standards technisch weiterentwickelt werden.

6. Die Förderung von Erdgas und Erdöl in Niedersachsen …

  •  … steht dem Ausbau von erneuerbaren Energien nicht im Weg.
  •  … führt nicht zu einer Verlängerung des „fossilen Zeitalters“.
  •  … eröffnet Potentiale für klimaneutrale Energieträger: (1) blauer/ türkiser Wasserstoff, der klimaneutral aus Erdgas gewonnen wird; (2) Tiefengeothermie, die unter Nutzung bestehender Bohrungen grundlastfähige erneuerbare Wärme erzeugt.

7. Solange in Niedersachsen Erdgas und Erdöl genutzt werden, sollte aus den genannten Gründen an der heimischen Förderung festgehalten werden.


B.    
Zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen

1.      Zum geforderten Ausstiegspfad aus der Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen:

Es heißt, dass „ein Ende der Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen rechtzeitig und konform den Klimazielen jetzt eingeleitet werden muss“ und „ein sofortiger Stopp neuer Aufsuchungs- und Fördergenehmigungen über eine Änderung des Bundesbergrechts erforderlich ist“.

  • Die Verbraucher in Deutschland bestimmen, wieviel Erdgas verbraucht wird: mit ihren Heizungen, mit den Kraftwerken. Es wird an dem vom Staat verantworteten Fortschritt der Energiewende hängen, mit welcher Geschwindigkeit die Nutzung von Erdgas reduziert wird, beispielsweise über neue Heizungen sowie mehr Energieeffizienz.
  • Ein Ende oder eine Reduzierung der Förderung von Erdgas in Deutschland ändert nichts am Umfang des Gasverbrauchs: solange Erdgas im Wärmemarkt und in der Verstromung eingesetzt wird, wird Erdgas benötigt, auch wenn die Mengen zurückgehen. Jede Reduzierung der Förderung würde daher lediglich zu einer Erhöhung der Importe führen und damit zu unnötigen zusätzlichen CO2-Emissionen (s.o. A.3.).
  • Das vollständige Ende der Nutzung von Erdgas in Niedersachsen ist auf viele Jahre nicht absehbar; dementsprechend ist die Debatte um einen Ausstieg aus der Förderung verfrüht. Ein Stopp von Aufsuchungs- und Fördergenehmigungen wäre erst recht nicht zielführend – zumal das Potential der Erdgas- und Erdöl-Förderung in Niedersachsen begrenzt ist.
  • Aus den vorgenannten Gründen steht die Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen im Einklang mit dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG). § 1 Satz 2 NKlimaG unterstreicht dies mit Hinweis auf den Wirtschaftsstandort Niedersachsen und die zunehmend wichtige Frage der Versorgungssicherheit:

„Die Leistungsfähigkeit und die industriepolitischen Chancen der niedersächsischen Wirtschaft, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen, die Versorgungsicherheit und die Sozialverträglichkeit werden berücksichtigt.“

2.       Zur These, jede Investition in „fossile Technik“, insbesondere bei Kraftwerken, verzögere die Energiewende:

Diese These aus dem Antrag wird konkretisiert mit der Überlegung, es sei zu „vermeiden, dass in den nächsten Jahren beispielsweise weiter in die Förderung fossiler Rohstoffe oder neuer Gas-Kraftwerke investiert“ werde.

Dabei bleibt dann allerdings unberücksichtigt, dass Erdgas zur Erhaltung der Versorgung im Strom- und Wärmesektor in der Transformation zwingend notwendig ist. Entsprechend erwähnt auch die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag, dass neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien dringend neue Gaskraftwerken erforderlich sind (S. 58 f.; https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1); dieselbe Thematik ist im Zuge der Diskussionen um die EU-Taxonomie sehr deutlich geworden.

Der Bau von Erdgasinfrastruktur (Förderanlagen, Gaskraftwerke, LNG-Terminals, Leitungen) unterstützt dringend notwendige Versorgungssicherheit und bereitet den Umbau in die Wasserstoffindustrie vor. All das hat in engen Grenzen unter Klimaschutzgesichtspunkten zu erfolgen: im Rahmen eines integrierten Transformationskonzeptes, das den Weg in die Klimaneutralität antizipiert.

Mit Blick auf die im Antrag angesprochene Verzögerung der Energiewende durch Investitionen in „fossile Technik“: Es ist kein Projekt mit erneuerbaren Energien bekannt, das an der Erdgas-/Erdöl-Industrie gescheitert oder wegen einer Investition in fossile Technik verzögert worden wäre. Vielmehr bleibt von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche Energiewende, dass im Zuge der Transformation der Ausbau der erneuerbaren Energien, inklusive der erforderlichen Infrastruktur, beschleunigt erfolgen muss.

3.      Zur Forderung, jede Form von Fracking in Deutschland zu verbieten:

Es gibt keinen Bedarf für weitere Regelungen. Das Fracking-Gesetzespaket aus 2016 hat klare Regelungen getroffen, und es gibt keinen Anlass für weitere Regelungen. Auch mit Blick auf den Schutz von Wasser und Umwelt besteht keine Notwendigkeit, Änderungen vorzunehmen. Diese Bewertung gilt auch vor dem Hintergrund des Berichts der Expertenkommission zum Fracking. Der Bericht zur Evaluierung des „Regelungspakets Fracking“, der im Juni 2021 von BMWi, BMU und BMF gemeinsam erstellt wurde, gelangt zu der Schlussfolgerung: „Insgesamt haben sich die Vorschriften des „Regelungspakets Fracking“ bewährt. Empfehlungen zur Änderung von Rechtsvorschriften werden derzeit nicht abgegeben.“ (S. 9; https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bericht-evaluierung-des-regelungspakets-fracking.html).

 4.     Zur These, die Aufgabe des Landesbergamts (LBEG) bestehe „in Zukunft in der Begleitung des Ausstiegs aus der Förderung“:

Aus den dargelegten Gründen wird das LBEG auch in Zukunft seiner Rolle als Genehmigungsbehörde wie auch als Aufsichtsbehörde nachkommen. Damit gibt es auch keinen Anlass für den aus der Ausstiegsforderung abgeleiteten Antrag, das LBEG „organisatorisch dem Landesumweltministerium zu unterstellen“.

 

C.   Zum Antrag von SPD und CDU

1.       Zur Rolle von Erdgas in der Transformation der Energielandschaft

Der Antrag verweist in seiner Begründung auf den weiterhin hohen Anteil von Erdgas und Erdöl am Energieverbrauch. Heute sind das in Deutschland rund 60%, während erneuerbare Energien bislang unter 20% liegen; Strom aus Wind und Sonne trägt bislang weniger als 10% zum Gesamtenergieverbrauch bei. Die Transformation in die Klimaneutralität wird nicht über Nacht gelingen, sondern sie erfordert, dass rechtzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Im Antrag wird zu Recht auf die Notwendigkeit abgestellt, den „Energiemix“ zu betrachten.

In der Konsequenz geht es um ein integriertes Transformationskonzept, das nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit gewährleistet, insbesondere bei der Stromversorgung. Die Diskussionen zur EU-Taxonomie machen das nur allzu deutlich. Erdgas wird hier eine wichtige Rolle zu spielen haben.

Erdgas steht dem Umbau der Energielandschaft also nicht im Weg, sondern ist ein relevanter Teil des Umbaus, wenn auch im Laufe der Zeit mit geringer werdender Bedeutung. So versteht der BVEG auch den Antrag von SPD und CDU.

2.      Zum Beitrag der heimischen Förderindustrie in den kommenden Jahren

In der Begründung des Antrags heißt es: „Der perspektivische Ausstieg aus der Erdöl-/Erdgasförderung muss gut vorbereitet sein“. Dies ist eine relevante Überlegung. Sie ist allerdings noch weiter zu fassen: die strategische Nutzung der heimischen Erdgas- und Erdölförderung beim Umbau der niedersächsischen Energielandschaft ist eine gestalterische Aufgabe der Politik. Bei diesem Umbau geht es um die Gestaltung des Energiemix als Ganzes, wenn die Transformation gelingen soll und wenn den Menschen und den Unternehmen dauerhaft klimafreundliche, versorgungssichere und bezahlbare Energie zur Verfügung stehen soll. Aus den unter A. genannten Gründen gehört die heimische Erdgas- und Erdöl-Förderung als wesentliches Element dieser Transformation mit dazu.

Richtig wird in dem Antrag darauf abgestellt, dass das Potential der Erdgasförderung in Niedersachsen begrenzt ist. Als Teil des Energiemix sollte dieses Potential aber auch genutzt werden, denn Erdgas ist relevant für die Transformation, und die heimische Förderung verbessert die CO2-Bilanz verglichen mit alternativ erforderlichen Importen. Die Gefahr, dass die Erdgasproduktion die Transformation behindert oder verzögert, besteht gerade nicht.

3.      Zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit der Förderaktivitäten

Die Erdgas- und Erdölförderung muss umweltverträglich erfolgen. Die Menschen in Niedersachsen können das von der Industrie erwarten. Und sie können auch erwarten, dass die staatlichen Stellen entsprechende Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Förderung setzen und die Einhaltung prüfen. Umwelt-, Trinkwasser- und Gesundheitsschutz sind zentrale Elemente einer aktiven Regulierung und einer zeitgemäßen Förderung von Erdgas und Erdöl. Niedersachsen ist diesbezüglich Vorreiter, und die Förderindustrie stellt sich diesen Herausforderungen aktiv.

  • Der durch das „Regelungspaket Fracking“ geschaffene Rechtsrahmen im Wasserhaushaltsgesetz hat sich bewährt (siehe B.3).
  • Die im Koalitionsvertrag der niedersächsischen Landesregierung vereinbarte Prüfung eines Verbotes von Neubohrungen in Wasserschutzgebieten konnte im Wege einer Vereinbarung mit Verbänden der Wasserwirtschaft, der Förderindustrie und Sozialpartnern abgearbeitet werden (https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/vereinbarung-erdol-und-erdgasforderung-198979.html).Sie mündete nicht nur in einer Selbstverpflichtung der Förderindustrie, keine neuen Produktionsbohrungen in Wasserschutzgebieten niederzubringen. Sie hat auch zur Gründung einer Technischen Kommission geführt, die gerade mit Blick auf Umweltfragen weiteren Änderungsbedarf ermittelt und so die kontinuierliche Befassung mit Fragen der Umweltverträglichkeit gewährleistet.
  • Der im Abstimmungsprozess der Landesregierung befindliche Entwurf der Tiefbohrverordnung (BVOT) wird weitere Regelungen beinhalten, die u.a. zu einer Ausweitung von Überwachungsregelungen führen. Die Einführung des sogenannten Bohrloch-TüV zur Prüfung der Dichtheit und Integrität von Bohrungen wird von der Förderindustrie unterstützt. Diese Prüfungen durch externe Sachverständige werden es unter anderem ermöglichen, dass das LBEG seinen Aufsichtsaufgaben noch intensiver nachkommen kann.
  • Zur Untersuchung möglicher Auswirkungen durch die Erdgasförderung hat die Förderindustrie in 2020/21 im Umfeld von Erdgasförderanlagen Langzeit-Luftmessungen durch einen unabhängigen Gutachter durchführen lassen, um mögliche Immissionen aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Nähe ihrer Förderplätze zu erfassen. Dabei wurde deutlich, dass sich die gemessenen Werte auf einem typischen landesweiten Hintergrundniveau bewegen, das man auch in Gegenden sieht, in denen keine Erdgasförderung stattfindet.
  • Die Förderindustrie wird ihre Anstrengungen im Zusammenhang mit der weiteren Reduzierung von Methanemissionen kontinuierlich fortsetzen. Durch die zeitnah zu verabschiedende Verordnung der EU zu Methanemissionen im Energiesektor erfolgen diese Aktivitäten zukünftig auch unter zusätzlicher staatlicher Regulierung. Mehr als 90 Prozent der Methanverluste bei der Erdgas- und Erdölförderung konnten in Deutschland seit 2000 gesenkt werden. Dieser Weg wird von der Förderindustrie konsequent weiter verfolgt. Gemeinsam mit den Energieverbänden BDEW, DVGW, FNB Gas, VKU und Zukunft Gas hat der BVEG auch die gefassten Beschlüsse zum „Global Methane Pledge“ auf der Klimakonferenz in Glasgow im November 2021 unterstützt  (https://www.dvgw.de/medien/dvgw/verein/aktuelles/presse/gempi-dvgw-bdew-bveg_fnb-gas-vku-zukunft-gas-methanemissionen.pdf).

4.      Anmerkungen zu weiteren Anregungen aus dem Antrag

  • Zum Verbot von Bohrungen im Wattenmeer:

Die Förderunternehmen werden immer bestrebt sein, die Errichtung von Bohranlagen im Wattenmeer und damit verbundene Eingriffe nach Möglichkeit zu vermeiden. Das entspricht schon heute der aktuellen Gesetzeslage. Einer Änderung der Gesetzeslage bedarf es aus unserer Sicht nicht. Eine existierende Produktion von Erdgas und Erdöl im niedersächsischen Wattenmeer gibt es nicht mehr.

  • Zur Prüfung bergrechtlicher Regelungen:

Ein solcher Prüfungsauftrag ist auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthalten. Wir sind uns sicher, dass im Rahmen einer solchen Prüfung noch einmal deutlich wird, wie engmaschig das Bundesberggesetz mittlerweile mit Regelungen des Umweltrechts verzahnt ist: von Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfungen und technische Anforderungen an Förderaktivitäten bis hin zur Teilhabe von Dritten. Mit der Frage, welche Verbesserungsoptionen es gibt, befasst sich in Niedersachsen unter anderem die Technische Kommission (siehe C.3.b.).

  • Zum Nachbergbau:

Wie der Antrag richtig unterstellt, sind schon heute umfangreiche Regelungen zum Nachbergbau vorhanden. Nachbergbau ist nicht nur Zukunftsaufgabe, sondern die Verfüllung von Bohrungen und der Rückbau von Förderplätzen gehört schon seit Jahrzehnten zu den ständigen Aufgaben der Förderindustrie. Den gesetzlichen Anforderungen kommen die Förderunternehmen unter Aufsicht der Bergbehörden nach. Soweit hier ein Prüfauftrag an die Landesregierung erteilt werden soll, um nicht zuletzt für Transparenz zu sorgen, steht die Förderindustrie, wenn gewünscht, gerne zur Unterstützung bereit.

  • Zur Nachnutzung von Bohrungen für Geothermie:

Unsere Industrie unterstützt die Nutzung nicht mehr benötigter Bohrungen für Tiefengeothermie und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung im Wärmemarkt. In der Tat ist es sinnvoll, die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachnutzung auf ihre Praktikabilität hin zu untersuchen, damit die wechselseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden. Als Verband, der sich auch der Geothermie verschrieben hat, können wir zu dieser Diskussion einiges beitragen. Teil eines künftigen Konzepts zur Übertragung von Erdgas- und Erdölbohrungen auf Geothermie-Betreiber wird sicherlich sein, dass die Förderindustrie so wie bisher auch in Zukunft für von ihr verursachte Schäden haftet.

Schlussbemerkung

So naheliegend die Kategorisierung: „erneuerbar = gut, fossil = böse“ im Zusammenhang mit der Frage nach Ursachen von CO2-Emissionen ist; bei der Frage einer erfolgreichen Transformation der Energielandschaft verschafft sie nicht die notwendigen Antworten.

Die Transformation der Energielandschaft muss integriert gedacht werden. Die Menschen im Land werden erfolgreiche Energiepolitik daran messen, ob die CO2-Einsparziele erreicht worden sind, ob Energie bezahlbar geblieben ist und ob der Zugang zu Energie jederzeit sichergestellt war.

Das ist eine riesige Aufgabe. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Energieversorgungssicherheit werden jetzt sichtbar. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird nicht alle Antworten liefern können. Insbesondere Erdgas eröffnet die notwendige Flexibilität auf diesem schwierigen Weg.

Kontakt:

Miriam Ahrens

Leiterin Kommunikation & Pressesprecherin
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