Presseinformation
BVEG kritisiert geplantes Verbot von Öl- und Gasförderung in geschützten Meeresgebieten als Symbolpolitik
Pauschales Verbot ist nicht erforderlich und rechtlich fragwürdig – klarer Widerspruch zu Klimazielen und Versorgungssicherheit
Hannover, 1. September 2025. Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) warnt vor den Folgen des Gesetzentwurfs des Bundesumweltministeriums, der die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in geschützten Meeresgebieten grundsätzlich verbieten will.
„Ein pauschales Verbot ist überzogen, rechtlich fragwürdig und inhaltlich nicht notwendig“, sagt BVEG-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Möhring. „Schon heute gilt ein strenger Rechtsrahmen, der Öl- und Gasprojekte ausschließlich dann zulässt, wenn sie mit den Schutzzielen vereinbar sind. Statt einer fundierten Einzelfallprüfung setzt die Regierung nun auf ein generelles Verbot – das ist reine Symbolpolitik.“
Der Verband betont, dass ein solches Verbot im Widerspruch zu den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung steht:
- Versorgungssicherheit: Der Koalitionsvertrag stellt auf die Notwendigkeit einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung ab und sieht ausdrücklich vor, die Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland zu nutzen. Ein pauschales Verbot konterkariert dieses Ziel.
- Klimaschutz: Ein Rückgang der heimischen Gasproduktion würde den Import von Flüssiggas (LNG) ausweiten, das eine bis zu 30 Prozent schlechtere CO₂-Bilanz aufweist. „Wer Klimaschutz ernst nimmt, darf nicht die heimische, klimafreundlichere Produktion verbieten und stattdessen auf energieintensive LNG-Importe setzen“, so Möhring.
- Rechtmäßigkeit: Die Begründung des Entwurfs bleibt vage; Gefährdungen durch die Öl- und Gasindustrie werden nicht mit der dafür erforderlichen Tiefe konkretisiert. „Es wird nicht belegt, ob und inwieweit den behaupteten Risiken für die Schutzgüter nicht bereits durch bestehende Regelungen ausreichend Rechnung getragen wird. Damit fehlt die Grundlage für die Erforderlichkeit dieser Regelung – was auch verfassungsrechtlich angreifbar ist“, betont der Verband. Die einseitige Fokussierung auf die Förderung von Erdöl und Erdgas ist auch unter Gleichbehandlungsaspekten äußerst problematisch.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, von diesem Verbot Abstand zu nehmen. Notwendig ist eine differenzierte Abwägung im Einzelfall – nicht ein pauschales Verbot, das Energieversorgung, Klimaschutz und Vertrauen in die Rechtsmäßigkeit gleichermaßen gefährdet. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die der BVEG ausdrücklich unterstützt, tragen dem bereits hinreichend Rechnung.“
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Miriam Ahrens
30175 Hannover