Tiefe Geothermie 25.03.2022

Leistungsspektrum Geothermie: Phase 2 – Aufsuchung

PDF

Wohl einer der wichtigsten Meilensteine eines Tiefengeothermieprojekts ist die Finanzierungszusage. Eine erfolgreiche Finanzierung bedarf einer Vielzahl an vorausgehenden Arbeitsschritten.

Geothermie
Phase 2 eines hydrothermalen Tiefengeothermieprojekts © BVEG

Zur Aufsuchung von Erdwärme bedarf es einer bergrechtlichen Erlaubnis und zur konkreten Gewinnung dann zusätzlich einer entsprechenden Bewilligung. Zur Erlangung dieser ist eine enge Abstimmung mit den verantwortlichen Bergbehörden und Wirtschaftsministerien notwendig.

Schon früh sollte ein Konzept zu den Bohrungen und der anschließenden Förderung erarbeitet werden. Eine der ersten Aktivitäten des Unternehmens in Phase 2 ist daher eine Machbarkeitsstudie, die diese Aspekte des Projekts und auch das Wärmenutzungskonzept evaluiert, sowie Temperaturen und Volumenströme abschätzt. Hierzu wird auch ein erstes Modell zum besseren Verständnis des Untergrundes erstellt und Datenlücken hierzu identifiziert.

Für eine aussagekräftige Evaluierung ist ein möglichst detailliertes geologisches 3D-Modell wichtig. Daten und Modelle hierfür können ggfs. von Dritten bezogen werden; eine eigene Seismik-Messkampagne kann aber ebenfalls nötig werden. Für diese ist, wie auch für die spätere Bohrungen, eine bergrechtliche Bewilligung erforderlich. Nach Durchführung aller notwendigen Voruntersuchungen ist meist eine POS (Probability-of-Success) Studie notwendig. Diese bewertet die Risiken und Chancen des Projektes zu Geologie und Fündigkeit sehr detailliert.

Das für das Projekt vorgesehene Grundstück bedarf ebenfalls einer umfangreichen Eignungsprüfung. Parameter wie Zuwegung, Lärmemissionen, umweltrechtliche Fragen, eventuell notwendige Ausgleichflächen und mögliche Herausforderungen mit induzierter Seismizität sind nur einige zu beachtende Sachverhalte. Meist muss auch eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung (UVP-V) durchgeführt werden. Für diese ist ausreichend Zeit einzuplanen.

Für die notwendigen Bohrplätze und Bohrungen selbst sind bergrechtliche Betriebspläne notwendig. Diese Betriebspläne bedürfen wiederrum einer Vielzahl an vorausgehenden Arbeitsschritten. Nach den erfolgreich genehmigten Betriebsplänen und dem fertig gestellten Bohrplatz kann endlich mit der ersten Bohrung begonnen werden.

Die erste Bohrung ist in vielen Projekten wegweisend für den weiteren Verlauf des Projektes. Stimmt die Temperatur und die erwarteten Fördermengen? Wenn sich die Bohrung vielversprechend präsentiert, muss diese hierauf getestet werden.

Nach einem erfolgreichen Testen der ersten Bohrung können weitere Bohrungen niedergebracht werden. Bei vielen Projekten werden insgesamt zwei Bohrungen realisiert, die sogenannte Dublette.

Es wird dringend empfohlen, den Prozessschritt Aufsuchung durch eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.

Downloads:

 

 

Dieser Artikel ist Teil einer Artikelserie

Nächster Teil: Leistungsspektrum Geothermie: Phase 3 – Gewinnung

  1. 01 Leistungsspektrum Geothermie
  2. 02 Leistungsspektrum Geothermie: Phase 1 – Vorbereitung
  3. 03 Leistungsspektrum Geothermie: Phase 2 – Aufsuchung
  4. 04 Leistungsspektrum Geothermie: Phase 3 – Gewinnung
  5. 05 Leistungsspektrum Geothermie: Phase 4 – Nachbergbau

Weitere Artikel zu diesem Thema