Stellungnahme 06.07.2026
BVEG-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes
PDFDer Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG) begrüßt grundsätzlich das Ziel, Umweltrecht zu modernisieren und Verfahren zu beschleunigen. Hervorzuheben ist, dass nunmehr in Umsetzung des Koalitionsvertrages, der föderalen Modernisierungsagenda und des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung Maßnahmen des Bürokratieabbaus und der Verfahrensbeschleunigung angegangen werden.
Besonders positiv bewertet werden vor allem die Begrenzung der Einwendungsbefugnis nach Ablauf der Auslegungsfrist auf die betroffene Öffentlichkeit (§ 10 Abs. 3 BImSchG) sowie die Möglichkeit, in der zusammenfassenden Darstellung auf bereits online zugängliche Unterlagen zu verweisen (§ 24 Abs. 1 UVPG). Als kritisch sehen wir allerdings die Streichung der Pflicht zur unverzüglichen Weiterleitung behördlicher Stellungnahmen an Antragsteller, da hierdurch Informationsasymmetrien und spätere Verzögerungen drohen, ohne dass ein Beschleunigungseffekt erkennbar wäre.
Grundsätzlich problematisch bleibt, dass die Beschleunigungsbestrebungen auf verfahrensrechtliche Aspekte konzentriert bleiben, das materielle Recht aber im Wesentlichen unverändert bleibt. Längere Verzögerungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren gehen im Kern auf materielles Recht zurück: Beispiele sind etwa die Prüfungsmaßstäbe im FFH-Recht (Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, § 34 Abs. 1 und 2 BNatSchG), die in Verbindung mit richterrechtlichen Vorgaben und dem geltenden Vorsorgeprinzip enorme Anforderungen an Wissenschaftlichkeit und Eindringtiefe von Studien zur Umweltverträglichkeit machen. Hier wäre, auch durch Änderungen im europäischen Recht, viel stärker der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wieder in den Vordergrund zu stellen, auch was Anforderungen an Gutachten, Kartierungen und Modellierungen angeht.
Insgesamt regt der BVEG an, den Entwurf konsequenter an drei Maßstäben auszurichten:
- tatsächliche Entlastung von Behörden und Vorhabenträgern,
- erhöhte Rechts- und Investitionssicherheit sowie
- der Verzicht auf neue Daten-, Prüf- und Nachweispflichten ohne klaren Beschleunigungseffekt.
Zur vollständigen BVEG-Stellungnahme: