Stellungnahme 19.06.2026

BVEG-Stellungnahme zur Verbändeanhörung Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie

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Der BVEG bedankt sich für die Möglichkeit, zu den am 22. Mai 2026 vorgelegten Entwürfen zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (EU 2024/2881) Stellung nehmen zu können (Entwurf für ein Artikelgesetz und Entwurf für eine Neufassung der 39. BImSchV).

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Wir teilen die in der uns vorliegenden Stellungnahme des BDI vorgebrachten Punkte, dass die EU-Luftqualitätsrichtlinie und deren Umsetzung zu weiteren Investitionshemmnissen in der Industrie führen würden, die gerade auch die von uns vertretenen Unternehmen treffen würde.

Grundsätzlich sollte die Bundesregierung daher an zwei Stellen ansetzen: einerseits empfehlen wir, sich für Änderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie auf der europäischen Ebene einzusetzen, begleitet von einer „stop-the-clock-Regelung“. Zum anderen sollten alle Spielräume genutzt werden, um bei der Umsetzung der Richtlinie die Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit von industriellen Anlagen zu minimieren – hierfür bietet sich vor allem die TA-Luft an.

Zur vollständigen BVEG-Stellungnahme: 

 

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