Vereinbarung zur Erdöl- und Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten - BVEG
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Presseinformation

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Vereinbarung zur Erdöl- und Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten

Hannover, 29. März 2021. Landesregierung, Förderindustrie, Wasserverbände und Sozialpartner stellen wegweisende Vereinbarung über neue Bedingungen für eine umweltverträgliche Erdgas- und Erdölförderung in Wasserschutzgebieten vor.

Dr. Ludwig Möhring, Hauptgeschäftsführer des BVEG erklärt dazu im Rahmen der Pressekonferenz am 29. März 2021:

Hinter uns liegen schwierige Gespräche. Die Erdgas- und Erdölindustrie begrüßt, dass wir sie gemeinsam zu einem tragfähigen Abschluss bringen konnten. Die nun gefundene Vereinbarung schafft eine solide Basis für die zukünftige Zusammenarbeit. Für uns sind dabei folgende Eckpunkte von Bedeutung:

  1. Die Erdgas- und Erdölindustrie ist als Teil der Transformation unserer Energielandschaft in Niedersachsen fest verankert. Wir stehen zum Klimaschutz und tragen die im Klimagesetz fixierten Ziele für Niedersachsen mit. Wir wissen, dass in diesem Zusammenhang Erdgas und Erdöl langfristig an Bedeutung verlieren werden, und das gilt auch für die Produktion hier in Niedersachsen. Gleichzeitig sind wir uns mit den Partnern dieser Vereinbarung einig, dass Erdgas und Erdöl – und damit auch die heimische Förderung – noch für viele Jahre relevant für die Energieversorgung hier im Land sind. Warum ist das so? Die Menschen in Deutschland decken ihren Energiebedarf heute zu 60% mit Erdgas und Erdöl; weniger als 20% unseres Energiebedarfs stammt zurzeit aus erneuerbaren Energien, und keine 10% aus Wind und Sonnenenergie. Das ist eine harte Realität; sie verdeutlicht, wie schwierig der Weg in die klimaneutrale Welt wird. Nicht missverstehen: das stellt nicht das Ziel der Klimaneutralität in Frage, aber es zeigt, dass die dafür erforderliche Transformation Zeit braucht.
  2. In den Gesprächen mit der Landesregierung und den Wasserversorgern ist für uns eines schnell deutlich geworden: Eine gesellschaftlich und politisch akzeptierte Zukunft der Förderindustrie setzt voraus, dass wir die umweltverträgliche Förderung von Öl und Gas in Niedersachsen belegbar sicherstellen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit den berechtigten Belangen der Wasserversorger. Und es wurde noch etwas deutlich: es geht nicht um eine „Einmal-Regelung“. Es geht vielmehr darum, dass wir einen Prozess anschieben wollen. Einen Prozess, der auf kontinuierliche Überprüfung und Anpassungen der Randbedingungen für unsere Industrie ausgerichtet ist – das war übrigens die Geburtsstunde der Technischen Kommission. In dieser Fachkommission sollen künftig unter Führung der Landesregierung Vorschläge für die Weiterentwicklung der Randbedingungen für die Förderindustrie erarbeitet werden. Gemeinsam mit den Wasserversorgern werden hier interessengerechte Lösungen entwickelt.
  3. Aber es geht hier nicht nur um die Ankündigung, wie in Zukunft an Lösungen gearbeitet werden soll. BDEW und BVEG haben gemeinsam konkrete Vorschläge zur Sicherung der Trinkwasserinteressen entwickelt, die auf verschiedenen Ebenen auf eine Weiterentwicklung der Randbedingungen abzielen. Diese Gespräche haben wir seit mehr als zwei Jahren konsequent und mit viel Erklärungsbedarf für beide Seiten geführt. Wir haben dabei ein tiefes gegenseitiges Verständnis für die Belange der anderen Seite bekommen. Dies hat ermöglicht, dass wir konkrete Vorschläge entwickelt haben, die Eingang in die nun vorliegende Vereinbarung gefunden haben, nämlich in den sog. Zehn-Punkte-Plan. Dabei geht es um einen Maßnahmen-Mix, der verschiedene Aspekte unserer Aktivitäten erfasst: (1) die Anpassung von technischen Anforderungen, inkl. Messungen und Kontrollen, (2) die Ausweitung der behördlichen Aufsicht, (3) zusätzliche Verpflichtungen im Genehmigungsverfahren, z.B. Durchführung von UVP, aber auch die (4) stärkere rechtliche Verankerung des technischen Regelwerks, (5) frühe Einbeziehung der Wasserversorger bei Projekten der Förderindustrie – und damit mehr Transparenz.
  4. Und wir haben in diesem Gesamtkontext als Erdgas- und Erdölindustrie erklärt, dass wir in Zukunft in den existierenden Wasserschutzgebieten darauf verzichten, Neubohrungen niederzubringen. Sie können sich denken, dass uns dieser Verzicht auf Ausweitung unserer Produktion nicht leichtgefallen ist. Gleichzeitig haben wir uns in der vorgefundenen Gesamtsituation entschieden, diesen Weg mitzugehen. Was hat uns hierbei getrieben? Wir sind überzeugt, dass wir im kritischen, aber konstruktiven und vertrauensvollen Miteinander mit unseren Stakeholdern die Zukunft unserer Industrie gestalten können. Wir wollen die Randbedingungen unserer Industrie im intensiven Dialog weiterentwickeln, und wir sind aufbauend auf den Erfahrungen der letzten Jahre sehr optimistisch, dass wir gemeinsam abliefern werden.
  5. Bei alldem wissen wir als Erdgas- und Erdölindustrie, dass wir unter aufmerksamer Beobachtung stehen – wie mittlerweile viele andere Industrien in Deutschland auch. Aber wir sind auch selbstbewusst genug zu sagen, dass unsere Industrie ihren Platz in Deutschland verdient, als Teil der Veränderungsprozesse auf dem Weg in die Klimaneutralität. Wir werden unseren Beitrag leisten.

Die gemeinsame Presseinformation sowie die Vereinbarung über „Neue Bedingungen für eine umweltverträgliche Erdgas- und Erdölförderung in Wasserschutzgebieten“ finden Sie auf der Website des Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (niedersachsen.de) sowie hier zum Download:

 

Kontakt:

Miriam Ahrens

Leiterin Kommunikation & Pressesprecherin
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172 - 33 M +49 173 653 5805


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