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Technische Regeln | 25. Oktober 2018

#Technische Regeln

BVEG Empfehlung Einstufung von Stoffen und Gemischen in WGK

Nach § 62, Abs. 1, des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.

Neben der maßgebenden Menge an wassergefährdenden Stoffe in einer Anlage ist die Wassergefähr-dungsklasse von entscheidender Bedeutung für die Festlegung der jeweiligen Gefährdungsstufe A, B, C oder D. Die Einstufung wassergefährdender Stoffe und Gemische entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen wird in der Anlage 1 der AwSV sowie in den entsprechenden Veröffentlichungen im Bundesanzeiger (siehe auch § 6, Abs. 4 und § 66 AwSV) geregelt. Dabei sind folgende Wassergefährdungsklassen definiert:

  • WGK 3 „stark wassergefährdend“
  • WGK 2 „deutlich wassergefährdend“
  • WGK 1 „schwach wassergefährdend“

In der BVEG-Empfehlung zur Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen sind typische Stoffe und Gemische der Erdöl- und Erdgasförderindustrie aufgenommen worden. Die Einstufung von wassergefährdenden Stoffen wurde aus den entsprechenden Veröffentlichungen im Bundesanzeiger oder aus Herstellerangaben übernommen. Die Einstufung von Gemischen erfolgte nach den Regelungen der Anlage 1 der AwSV zur Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen.

Bei der Benutzung dieser Empfehlung ist zu beachten, dass diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und auch andere Stoffe und Gemische in der Erdöl- und Erdgasförderindustrie angewendet werden können.

Die Einstufung der Gemische in der Empfehlung orientiert sich an der üblicherweise vorhandenen Zusammensetzung von wassergefährdenden Gemischen in der Erdöl- und Erdgasförderindustrie. Im Einzelfall sind daher auch von dieser Beispielsammlung abweichende Einstufungen von Gemischen möglich.

Kontakt:

Jan Lillie

Leiter Exploration & Produktion
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172-24


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