Neue niedersächsische Tiefbohrverordnung - BVEG
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Presseinformation

Neue niedersächsische Tiefbohrverordnung

Erhöhte Anforderungen an Aktivitäten der Erdöl- und Erdgasindustrie. Industrie unterstützt Einführung eines Bohrloch-TüVs.

Hannover, 30. Juni 2022. Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) begrüßt die nun in Kraft tretende überarbeitete niedersächsische Tiefbohrverordnung (BVOT).

Die erhöhten Anforderungen schaffen Klarheit und bilden die modernen technischen Möglichkeiten ab, umweltverträgliche Erdgas- und Erdölförderung, aber auch Speicher- und Geothermie-Aktivitäten weiterhin sicherzustellen. In die Überarbeitung der BVOT durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat sich der BVEG im Zuge des Anhörungsverfahrens eingebracht.

„Die gestiegene Bedeutung der heimischen Förderung und der Erdgasspeicherung ist durch den Krieg in der Ukraine und seine Folgen für die Energieversorgung sehr deutlich geworden. Die niedersächsische Tiefbohrverordnung ist ein maßgeblicher Sicherheitsstandard für unsere Industrie. Wir halten die Neuregelungen, wie beispielsweise die Etablierung eines sogenannten Bohrloch-TüVs, in wesentlichen Punkten für klug und gangbar. Die regelmäßige Überprüfung von Bohrungen und Leitungen durch externe Sachverständige wird dazu beitragen, das Vertrauen in die Sicherheit unserer Aktivitäten zu erhöhen“, so Dr. Ludwig Möhring, Hauptgeschäftsführer des BVEG. „Damit die Unternehmen die sich aus dem Bohrloch-TüV ergebenden Verpflichtungen gegenüber dem LBEG fristgerecht veranlassen können, sind jedoch noch wichtige Umsetzungsregelungen vom Bergamt festzulegen“, stellt Möhring fest.

 

 

Kontakt:

Miriam Ahrens

Leiterin Kommunikation & Pressesprecherin
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172 - 33 M +49 173 653 5805

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