Wie funktioniert eine Umweltverträglichkeitsprüfung? - BVEG
linkedin Twitter YouTube Instagram

Bürger fragen uns… | zuletzt aktualisiert: 16. Februar 2022

#Umwelt#Wasserschutz#Technik & Sicherheit

Wie funktioniert eine Umweltverträglichkeitsprüfung?

In dieser Rubrik gehen wir der Sache auf den Grund und klären die wichtigsten Fragen. Umweltverträglichkeit und das Bohren nach Erdgas- und Erdöl – geht das zusammen? Oder wie läuft eine Umweltverträglichkeitsprüfung ab? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Beitrag.

Umweltverträglichkeit und das Bohren nach Erdgas- und Erdöl – geht das zusammen?

Jedes Bohrvorhaben ist ein Eingriff in Natur und Landschaft. Doch umfangreiche und gesetzlich geregelte Prüfungsverfahren stellen sicher, dass Bohrungen nicht in Gebieten stattfinden, in denen ein hohes Risiko einer nachhaltigen Schädigung der Umwelt besteht. Zudem treffen die Unternehmen umfangreiche technische Vorkehrungen, um Umweltschäden bei Erkundung oder Förderung auszuschließen.

Wie wird das Umweltrisiko eines neuen Bohrvorhabens geprüft?

Die Unternehmen benötigen für das Erkunden und Fördern von Erdgas oder Erdöl eine Bergbauberechtigung – und zwar noch bevor technische Maßnahmen vor Ort unternommen werden. Nach der erteilten Bergbauberechtigung prüft das zuständige Landesamt für Bergbau, ob eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Bei Erdgasbohrungen ist eine UVP immer dann erforderlich, wenn die Fördermenge 500.000 Kubikmeter Erdgas pro Tag überschreitet, bei Erdöl ist es eine Fördermenge von 500 Tonnen pro Tag. Besondere Vorkehrungen gelten in Wasserschutzgebieten. Im März 2021 haben sich die Niedersächsische Landesregierung gemeinsam mit Wasserverbänden, der Förderindustrie und Sozialpartnern darauf geeinigt, keine Neubohrungen mehr in Wasserschutzgebieten durchzuführen und für Ablenkungen bestehender Bohrungen sowie der Unterbohrung von Wasserschutzgebieten eine UVP verpflichtend zu machen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann auch dann notwendig werden, wenn die Behörde in ihrer Vorprüfung andere zu berücksichtigende Faktoren feststellt: zum Beispiel, wenn der geplante Bohrplatz in einem Schutzgebiet liegt oder die Lokation eine hohe ökologische Empfindlichkeit aufweist. Lässt die geografische Lage des geplanten Fördergebietes oder der Förderumfang kein Risiko von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vermuten, kann die Behörde von einer Umweltverträglichkeitsprüfung absehen.

Lesen Sie auch

Vereinbarung zur Erdöl- und Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten

Landesregierung, Förderindustrie, Wasserverbände und Sozialpartner stellen wegweisende Vereinbarung über neue Bedingungen für eine umweltverträgliche Erdgas- und Erdölförderung in Wasserschutzgebieten vor.

Was wird bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht?

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht, welche möglichen Auswirkungen zum Beispiel ein Bohrprojekt hat, u.a. auf folgende Bereiche:

  • Menschen, insbesondere ihre Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Diese Bereiche sind als sogenannte Schutzgutkategorien im UVP-Gesetz definiert. Für jedes dieser Schutzgüter wird im Rahmen des UVP-Verfahrens der Untersuchungsraum und -umfang durch die Fachbehörden vorgegeben.

Wie läuft eine Umweltverträglichkeitsprüfung ab?

Hat die zuständige Behörde die Durchführung einer UVP entschieden, wird gemeinsam mit weiteren Behörden und dem Unternehmen der Umfang der Prüfung festgelegt – auch Scoping-Termin genannt. Nach der Entscheidung der Bergbehörde beauftragt das Unternehmen unabhängige Gutachter, einen UVP-Bericht (früher: Umweltverträglichkeitsstudie) durchzuführen. Bei diesem werden Immissionsschutz, Trinkwasserschutz, Naturschutz sowie weitere öffentliche Belange berücksichtigt. In der Regel dauert die Erstellung des Berichts und die Durchführung der dafür erforderlichen Studien in etwa 4-6 Monate. Die exakte Dauer und der Umfang kann hiervon jedoch abweichen und hängt unter anderem vom Untersuchungsumfang ab, der im Scoping-Termin festgelegt wird.

Nach Einreichen des UVP-Berichts eröffnet die zuständige Bergbehörde das Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen des Verfahrens können Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange (beispielsweise die untere Naturschutzbehörde, untere Wasserbehörde, Forstamt, Landwirtschaftskammer) sowie fachlich betroffene Behörden Stellung zum Vorhaben beziehen. Das Planfeststellungsverfahren mündet unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen und des UVP-Berichts in dem Planfeststellungsbeschluss – die Entscheidung über die Umweltverträglichkeit des Vorhabens.

Was können Sie unternehmen, wenn Sie Anregungen zu einem neuen Projekt haben?

Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mit ihren Anregungen bei der zuständigen Bergbehörde melden. Diese prüft die Angaben und bezieht dazu Stellung. Darüber hinaus haben Bürgerinnen und Bürger auch schon vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit, im Rahmen der informellen Beteiligung beziehungsweise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die durch die Unternehmen erfolgt, sich zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Unternehmen sind bei Umweltverträglichkeitsprüfungen gemäß § 25 VwVfG zu dieser informellen Beteiligung verpflichtet. Zudem können sich Interessierte auch direkt an das Unternehmen wenden, um Fragen zum Projekt zu stellen und ihre Anregungen mit den zuständigen Mitarbeitenden zu diskutieren. Welches Unternehmen in Ihrer Nähe fördert, erfahren Sie hier: bveg-maps.de

Lesen Sie auch

Unsere Verantwortung: Erdöl umweltverträglich fördern

Erdöl fördern und die Umwelt schützen – kann das funktionieren? Es muss. Denn will Deutschland auf dem Weg der Energiewende die Versorgungssicherheit aufrechterhalten, kommt es nicht ohne den wichtigen Energieträger und Rohstoff Erdöl aus.

Wie wird eigentlich während der Förderung dafür gesorgt, dass die Umwelt geschützt wird?

Während der Bohrung, aber natürlich auch bei der späteren Förderung, stellen die Unternehmen mit einer Vielzahl von Maßnahmen sicher, dass keine Gefahr für Mensch, Tier und Natur besteht. Es gibt Maßnahmen, die standardmäßig durchgeführt werden, aber auch solche, die auf den jeweiligen Standort und die besonderen Gegebenheiten und Bedingungen vor Ort zugeschnitten sind. Daher wird immer auch im Einzelnen geprüft, welche Maßnahmen gerade sinnvoll und notwendig sind. Mancherorts ist es beispielsweise sinnvoll, einen Lärmschutz zu installieren, um auftretende Geräusche von dort wohnenden Menschen und Tieren fernzuhalten. An anderen Stellen wird spezielles Licht verwendet, um Insekten nicht zu gefährden oder es werden neue Ansiedlungsmöglichkeiten für die am Standort lebenden Tierarten geschaffen.

Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren, ist eine der wichtigsten Bestrebungen der Unternehmen vor Ort. Dabei geht es auch darum, auftretende Flüssigkeiten aufzufangen, auf mögliche Verunreinigungen hin zu prüfen und wenn möglich wiederzuverwenden oder vorschriftsmäßig zu entsorgen. Sogar Regen, der auf die Bohrplätze fällt und aufgefangen wird, wird erst untersucht, bevor er dem Wasser-Kreislauf wieder zugeführt wird.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von technisch automatisierten Überwachungsmaßnahmen, die während der Förderung ständig die Sicherheit auf den Anlagen überprüfen und Unregelmäßigkeiten melden. Dass diese Maßnahmen greifen und alles ordnungsgemäß funktioniert, wird regelmäßig auch von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Dazu kommen noch umfassende freiwillige Maßnahmen, wie zum Beispiel das Luftmonitoring bei dem von Oktober 2020 bis September 2021 an 70 Standorten in Niedersachsen die Luft bei den benachbarten Anwohnern auf verschiedene Schadstoffe hin gemessen und untersucht wird. Aber auch Einzelüberprüfungen und Prüfkampagnen durch die zuständige Aufsichtsbehörde finden immer wieder statt.

Mit diesen Maßnahmen und viel Engagement unserer Mitarbeiter zeigen wir als Branche, welchen hohen Stellenwert der Umweltschutz für unsere tägliche Arbeit hat.

Wie funktioniert eine Umweltverträglichkeitsprüfung?

 

Lesen Sie auch

Umweltstandards fördern.

Umweltschutz und unternehmerisches Handeln in Einklang zu bringen, ist für uns ein zentrales Anliegen. Nur so können wir als Branche langfristig erfolgreich sein. Deshalb setzen wir in unseren Unternehmen höchste Umweltstandards zur Förderung und Speicherung von wertvollem Erdgas und Erdöl um. Darüber hinaus investieren wir in moderne Technik für den Umweltschutz und in die Qualifikation unserer Mitarbeiter.

Kontakt:

Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG)

Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172 - 0 F +49 511 12172-10


Mail-Alerts zum Hashtag:

Weitere Artikel zu diesem Thema: